Die in SWK 33/2008, S 886, aufgeworfene Frage nach dem materiellen Inhalt des Arzneimittelbegriffes wurde mit Erlass des BMF vom 17. 12. 2008 dahin gehend geklärt, dass der ermäßigte Steuersatz von 10 % für alle Umsätze mit Arzneimitteln, die unter das Arzneimittelgesetz fallen, gilt.