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Selbstanzeige und Verjährung

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Eva Drauschbacher, Dr. Christa LattnerÖStZ 2009/260ÖStZ 2009, 137 Heft 6 v. 16.3.2009

Durch Selbstanzeige nach § 29 FinStrG kann ein bereits eingetretener Strafanspruch des Staates wieder aufgehoben werden. Bei Finanzvergehen, die wiederholt begangen wurden und weit in die Vergangenheit zurückreichen, stellt sich oftmals die Frage, welcher Zeitraum von der Selbstanzeige umfasst werden soll.

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