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Familienbeihilfe: Fallen Dividenden in die Zuverdienstgrenze des Kindes?

ArtikelrundschauAllgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikDr. Eva Drauschbacher, Dr. Christa LattnerÖStZ 2009/248ÖStZ 2009, 136 Heft 6 v. 16.3.2009

Die Zuverdienstgrenze betreffend eigene Einkünfte des Kindes im FLAG bezieht sich lediglich auf das nach § 33 Abs 1 EStG zu versteuernde Einkommen. Hierunter fallen die zum allgemeinen Tarif zu versteuernden Einkünfte, während endbesteuerte Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden etc nicht erfasst und damit nicht beihilfeschädlich sind.

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