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Liste der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften

Info_aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2009/217ÖStZ 2009, 92 Heft 5 v. 2.3.2009

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Die Liste für 2008 sämtlicher Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, wurde ebenfalls auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Erlass des BMF 20. 1. 2009, BMF-010216/0005- VI/6/2009, AÖF 2009/30.

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