Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Die Liste für 2008 sämtlicher Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, wurde ebenfalls auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Erlass des BMF 20. 1. 2009, BMF-010216/0005- VI/6/2009, AÖF 2009/30.