Nach der Conclusio des Autors habe der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Herausgabe von Bonusmeilen, die im Zuge von Dienstreisen vom Arbeitnehmer erworben wurden. Selbst wenn so ein Anspruch bejaht würde, treffe den Arbeitgeber keine Pflicht zum Lohnsteuerabzug, weil der Lohnsteuerabzug lediglich Leistungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer direkt erbringt, umfassen soll.