Forschungs- und Entwicklungskosten werden in IAS 38 - Immaterielle Vermögenswerte behandelt. Die Autoren halten fest, dass im Gegensatz zum UGB unter bestimmten Voraussetzungen eine Aktivierungspflicht für Entwicklungskosten besteht; Forschungskosten sind hingegen jedenfalls sofort als Aufwand zu erfassen.