Der Autor befasst sich mit der Entscheidung des UFS vom 13. Juni 2008, RV/0451-L/08. Erwähnt wird abschließend auch, dass aus Sicht der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Der Autor befasst sich mit der Entscheidung des UFS vom 13. Juni 2008, RV/0451-L/08. Erwähnt wird abschließend auch, dass aus Sicht der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft