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Anschaffungskosten bei einem unentgeltlichen Gebäudeerwerb

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: DEZEMBER 2008 - Teil IIÖStZ 2009/173ÖStZ 2009, 86 Heft 4 v. 16.2.2009

Der Beitrag geht der Frage nach, ob die bei einem unentgeltlichen Gebäudeerwerb ab 1. 8. 2008 anfallende Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr und andere Nebenkosten (zB aus Vermessung, Beratung) als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen sind, soweit das Gebäude der Einkunftserzielung dient.

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