Eine der wesentlichen noch ungeklärten Fragen iZm der Einlagenrückzahlungsthematik gehe dahin, ob bei der Ausschüttung von operativen Gewinnen eine Einlagenrückzahlung vorliegt, wenn die Ausschüttung erst durch Zuschüsse zur Auffüllung von früheren Bilanzverlusten ermöglicht wurde. Diesem Problemkreis widmet sich der Beitrag.