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Schenkungs- bzw entgeltfreie Vorgänge meldepflichtig?

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: DEZEMBER 2008 - Teil 1ÖStZ 2009/139ÖStZ 2009, 63 Heft 3 v. 2.2.2009

Bezugnehmend auf bisher erschienene - vom Autor zitierte - Literatur zu Fällen von Zuwendungen, die nicht als meldepflichtige Schenkungen gelten, führt er - ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben - weitere Vorgänge an, die sE nicht der Meldepflicht gem § 121a BAO unterliegen.

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