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Inanspruchnahme des Freibetrags für investierte Gewinne bei pauschaler Gewinnermittlung

Steuerrecht aktuellMag. Markus WagnerÖStZ 2009/107ÖStZ 2009, 55 Heft 3 v. 2.2.2009

Nach den Einkommensteuerrichtlinien, Atzmüller 11 Atzmüller in SWK 31/2006, S 863 und SWK 32/2008, S 859. und auch nach Meinung des UFS Linz22Entscheidungen UFS Linz 15. 7. 2008, RV/0575-L/08 und UFS Linz 18. 7. 2008, RV/0671-L/08. kann ein Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) bei der Pauschalierung von Betriebsausgaben nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden. Es wird bei der Argumentation für diesen Ausschluss vom FBiG versucht, diese Ansicht auch mit einem möglicherweise bestehenden Steuervorteil bei der Pauschalierung selbst zu begründen. Diese restriktive Ansicht ist jedoch vom Gesetz selbst und auch vom Gesetzeszweck nicht gedeckt. Die Vermischung der Argumente gegen die Inanspruchnahme des FBiG mit solchen gegen eine nicht sachgerechte Pauschalierung ist ungerechtfertigt.

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