Am 14. Jänner 2009 hat das BMF ein Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988 und das ASVG geändert werden - Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009) -, zur Begutachtung versendet. Durch den Entwurf soll das österreichische Wirtschaftswachstum nachhaltig gestärkt und zusammen mit den Konjunkturpaketen 2008 und 2009 den aus dem globalen Abschwung resultierenden negativen Effekten auf nationaler Ebene gegengesteuert werden. Vorrangig werden mit den Maßnahmen die Kaufkraft aller Einkommensbezieher gestärkt sowie die Unternehmen in ihrer Investitionstätigkeit gefördert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Entlastung von Familien. Von den Mindereinnahmen entfallen als Ertragsanteile und aufkommensabhängige Transfers auf den Bund, die Länder und Gemeinden (Rundungsdifferenzen nicht ausgeglichen): 2009 -2.135 Mio EUR, 2010 -2.858 Mio EUR, 2011 -3.140 Mio EUR und ab 2012 -3.210 Mio EUR.