Der VwGH hat sich in zwei interessanten Entscheidungen vom Juni 2009 einerseits mit einem Begründungsmangel bei einem Antrag auf aufschiebende Wirkung (10. 6. 2009, 2007/08/0055), andererseits mit der Schätzung von Beitragsgrundlagen bei einem Fußballklub (10. 6. 2009, 2007/08/0027) auseinandergesetzt. In beiden Entscheidungen wurden die Bescheide aufgehoben.