Der Gesetzgeber hat auf das VwGH-Erk 18. 11. 2008, 2006/15/0050, reagiert und in § 27 EStG die Bezüge aus Anteilen an Agrargemeinschaften dem Regime des KESt-Abzugs unterworfen. Da dies für Ausschüttungen ab 1. 1. 2009 gilt, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Beurteilung für Ausschüttungen vor diesem Zeitpunkt.