Seit dem Inkrafttreten des SchenkMG 2008 besteht der sog "Mausefalleneffekt" für die Substanz des Stiftungs(neu)vermögens nicht mehr. Die Möglichkeit, die Vermögenssubstanz wiederum steuerfrei aus der Stiftung rückübertragen zu können, steht jedoch unter einer Vielzahl von spezifischen Anforderungen; die Autoren geben einen Überblick und Wegweiser.