Anlässlich der Entscheidung des UFS (3. 6. 2009, RV/1210-W/09), wonach Ausgaben für Therapiehunde einer Heilpädagogin zu Werbungskosten führen, diskutieren die Autoren die steuerliche Behandlung von Kosten für Hunde und Katzen. Dabei zeigt sich, dass die Grundprinzipien des Einkommensteuerrechts anzuwenden sind.