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Gebäudeschäden: Außergewöhnliche Belastung nur nach Katastrophen?

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: September 2009 - Teil 2ÖStZ 2009/1068ÖStZ 2009, 543 Heft 22 v. 16.11.2009

Für den Autor stellen sich insb zwei Fragen: Wie ist der Katastrophenschaden von anderen Schäden abzugrenzen, und wie lässt es sich sachlich rechtfertigen, dass das Gesetz bei Gebäudeschäden (Katastrophenschäden) auf den Selbstbehalt verzichtet, nicht dagegen zB bei Krankheiten?

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