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Haftung gemäß § 6a KommStG 1993

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2009/1036ÖStZ 2009, 521 Heft 21 v. 2.11.2009

(Ritz, SWK 25/2009, S 769)

Das AbgVRefG (BGBl I 2009/20) enthält nicht nur zahlreiche Änderungen der BAO, sondern auch Änderungen anderer Bundesgesetze, wie zB des KommStG 1993. Die dort erstmals geregelte Haftung, nämlich § 6a KommStG 1993, wird im Artikel näher erläutert.

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