(W. Loukota, SWI 9/2009, S. 432)
Das BBG 2009 hat mit § 21 Abs. 1 Z 1a KStG die Möglichkeit einer KESt-Rückzahlung für Körperschaften, die in EWR- (dh EU- oder EFTA-) Staaten ansässig sind, geschaffen. Davon ausgehend behandelt der Beitrag ausführlich das System der Rückzahlung österreichischer KESt nach dieser Bestimmung, stellt Schlussfolgerungen an und bietet einen Ausblick.