(Fellner, SWK 27/2009, T 187)
Mit dem Amtshilfe-Durchführungsgesetz wurden die Voraussetzungen für eine Amtshilfe in Steuerangelegenheiten geschaffen. Der danach ermöglichte Informationsaustausch betrifft auch solche Informationen, die durch das Bankgeheimnis iSd § 38 BWG geschützt sind. Zur Ausführung des Informationsaustauschs sind jeweils (bilaterale) Abkommen iSd OECD-MA erforderlich.