(Reindl-Krauskopf, ecolex 9/2009, S. 731)
Am 8. 7. 2009 hat das Parlament das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009 nach vielfältiger öffentlicher Diskussion und mannigfaltiger Fachkritik gegenüber der Vorläuferregelung beschlossen (BGBl I 2009/98). Im Beitrag werden die materiellrechtlichen Änderungen, die am 1. 9. 2009 in Kraft traten, dargestellt und analysiert.