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Abzugsverbot bei ausländischen Kapitalerträgen hält auch ohne Absicherung im EndbesteuerungsG vor dem VfGH

Steuerrecht aktuellDr. Franz Philipp Sutter, Mag. Daniel PfauÖStZ 2009/1011ÖStZ 2009, 513 Heft 21 v. 2.11.2009

Das verfassungsrechtliche EndBG selbst verpflichtet nur in partiellen Bereichen zu einer Endbesteuerung ausländischer Kapitalerträge. Dies hat ein Beschwerdeführer zum Anlass genommen, die Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips durch das Abzugsverbot der §§ 20 Abs 2, 37 Abs 8 und 97 Abs 4 EStG als verfassungsrechtlich nicht gedeckt zu bekämpfen. Der Bundesminister für Finanzen11Univ.-Lektor Dr. Franz Philipp Sutter ist in der steuerpolitischen Abteilung des BMF stellvertretender Abteilungsleiter mit Tätigkeitsschwerpunkt im Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht und hat gemeinsam mit Mag. Daniel Pfau den Bundesminister für Finanzen im schriftlichen Verfahren vor dem VfGH vertreten. Als Mitglied des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst hat Dr. Sutter zuvor auch schon im Verfahren G 278/01 die Bundesregierung zur Endbesteuerung vor dem VfGH vertreten. hat dagegen argumentiert, dass mit dem vom Verfassungsgesetzgeber geschaffenen EndBG ein besonderer verfassungsrechtlicher Vergleichsmaßstab auf der Rechtfertigungsebene geschaffen worden sei. In dessen Lichte und angesichts gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben sei das Abzugsverbot auch außerhalb des Anwendungsbereichs des EndBG verfassungsrechtlich zulässig. Der VfGH hat sich dieser rechtlichen Würdigung mit Abweisungsbeschluss B 53/08 vom 17. Juni 2009 angeschlossen.

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