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Die jüngsten Unwetterereignisse und die enormen Schäden bei vielen Betroffenen sind noch immer präsent. Das Steuerrecht trägt zur Schadensbeseitigung nach solchen Extremereignissen durch mehrere Regelungen bei. Dabei bezieht sich das EStG neben der "Katastrophe" auch auf das Ereignis "höhere Gewalt". Peyerl untersucht die bisherige Rsp, die erhebliche gleichheitsrechtliche Bedenken aufwerfe.