Das Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung des von deutscher Seite mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigten DBA auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern (siehe ÖStZ 2008/560) wurde am 13. 10. 2009 in BGBl III 2009/115 kundgemacht.
Das Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung des von deutscher Seite mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigten DBA auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern (siehe ÖStZ 2008/560) wurde am 13. 10. 2009 in BGBl III 2009/115 kundgemacht.