Das Abkommen zur vorläufigen Weitergeltung des Erbschaftssteuer-DBA mit Deutschland wurde am 6. 11. 2008 in Wien unterzeichnet. Die ertragsteuerliche Aktivierungspflicht der für unentgeltliche Grundstückserwerbe anfallenden Abgaben und Kosten wird diskutiert. Auf die Gebührenpflicht beim außergerichtlichen Vergleich über die Erbaufteilung wird hingewiesen. Über den Charakter der GrESt für unentgeltliche Grundstückserwerbe, über die Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsnormen bei der Belastung des Erwerbs inländischer Grundstücke durch ausländische Erbschafts- bzw Schenkungssteuer und österreichische GrESt sowie über die Reichweite anzuwendender Doppelbesteuerungsnormen bestehen Meinungsverschiedenheiten.