Im Beitrag werden die Rechtsentwicklung der Wohnraumbewertung sowie der Anlassfall dargestellt und die wesentlichen Entscheidungsgründe des VfGH in seinem aufhebenden Erkenntnis wiedergegeben. Nach Ansicht des Autors ist die Sachbezugsverordnung nicht die einzige Verordnung des BMF, die offenkundig gesetzwidrig ist.