Mit VO der BMJ vom 27. 6. 2008 (BGBl II 2008/222) wurde die VO über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006) mit 1. 7. 2008 in entscheidenden Punkten geändert. Diese betreffen vor allem das Einreichen von Abschlüssen von Kapitalgesellschaften zum FB. Der Beitrag befasst sich mit den wesentlichen Neuerungen.