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Die Verjährung der Erbschaftssteuer bei Erwerben von Todes wegen

ArtikelrundschauBundes-Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: November 2008ÖStZ 2009/39ÖStZ 2009, 27 Heft 1 und 2 v. 15.1.2009

Erwerbe von Todes wegen unterliegen bis zum Ablauf des 31. Juli 2008 der Erbschaftssteuer. Beiser erörtert, wann die Verjährung beginnt und endet.

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