Im Rahmen des sog Mehrwertsteuerpakets wurde neben der Änderung des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen und der korrespondierenden erweiterten Meldepflicht auch die Vorsteuererstattung für EU-Unternehmen neu geregelt. Der Autor behandelt jene Themen, die man seines Erachtens bereits vor dem 31. 12. 2009 wissen sollte.