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Änderungen bei der Bemessungsverjährung durch das Abgabenverwaltungsreformgesetz

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Eva Drauschbacher/Dr. Christa LattnerÖStZ 2009/935ÖStZ 2009, 474 Heft 19 v. 1.10.2009

Das AbgVRefG hat nicht nur den Anwendungsbereich der BAO auf Landes- und Gemeindeabgaben erweitert und für solche Abgaben Sonderbestimmungen vorgesehen, sondern auch für Bundesabgaben anwendbare Bestimmungen der BAO geändert. Solche Änderungen erfolgten im Bereich der Bemessungsverjährung in § 207 BAO und in § 209 Abs 1 BAO, die im Artikel näher erläutert werden.

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