Der deutsche Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. 12. 2008, 1 StR 416/08, das Strafmaß für Steuerstraftaten verschärft. Das Urteil lässt ferner erkennen, dass Auslandsgeldanleger ganz schnell und unversehens in den Bereich der "besonders schweren Steuerhinterziehung" geraten können.