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Steuerhinterzieher in Deutschland müssen mit schärferen Strafen rechnen

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenDr. Eva Drauschbacher/Dr. Christa LattnerÖStZ 2009/928ÖStZ 2009, 473 Heft 19 v. 1.10.2009

Der deutsche Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. 12. 2008, 1 StR 416/08, das Strafmaß für Steuerstraftaten verschärft. Das Urteil lässt ferner erkennen, dass Auslandsgeldanleger ganz schnell und unversehens in den Bereich der "besonders schweren Steuerhinterziehung" geraten können.

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