UStG 1994: § 12 Abs 1 und 2 (EStG 1988: § 2 Abs 2)
VwGH 24. 6. 2009, 2009/15/0104
Hinsichtlich der Mietverhältnisse in einem Gebäude ergab sich ua betreffend die Wohnungsüberlassung an die Töchter der Beschwerdeführerin (Wohnungen in den Oberschossen), dass - die Mietverhältnisse hielten aus mehreren Gründen einem Fremdvergleich nicht stand - eine entgeltliche Nutzungsüberlassung nicht als erwiesen angenommen und daher ein Einkommensteuertatbestand nicht als erfüllt angesehen werden konnte.