Insbesondere Leasinggesellschaften sehen sich lt Gratzl bei Betriebsprüfungen vermehrt und massiv mit der ablehnenden Haltung der Finanzbehörde zur Investitionszuwachsprämie konfrontiert. Den jüngsten Ansätzen, der Bestimmung des § 108e EStG eine Behaltefrist zu unterstellen, könne nicht gefolgt werden.