Das am 9. September 2009 in Kraft getretene Amtshilfe-Durchführungsgesetz (ADG) steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der OECD-Grundsätze für bilateralen Informationsaustausch in Steuerfragen. Mit diesem Bundesgesetz wird dem neuen Standard der Amtshilfeleistung ohne Beeinträchtigung der für den rein innerstaatlichen Rechtsbereich geltenden Rechtsgrundsätze hinsichtlich der Schutzwirkung des Bankgeheimnisses zum Durchbruch verholfen.