Mit zunehmender Kreativität von Kapitalanlageprodukten und Veranlagungsformen, die tatsächlich oder vermeintlich nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, steigt nach Ansicht von Twardosz für Emittenten, kuponauszahlende Stellen und sonstige Schuldner von Kapitalerträgen das Risiko einer Haftung für Kapitalertragsteuer. Gegenstand seines Beitrages ist, dieses Risiko systematisch