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Vereinheitlichung der Frist zur Rechtskraftdurchbrechung nach § 299 BAO im AbgVRefG

Steuerrecht aktuellDr. Franz Philipp SutterÖStZ 2009/836ÖStZ 2009, 404 Heft 17 v. 1.9.2009

Mit BGBl I 2009/20 vom 25. März 2009 ist das Abgabenverwaltungsreformgesetz (AbgVRefG) nach einstimmigem Beschluss in National- und Bundesrat kundgemacht worden, mit dem das Abgabenverwaltungsverfahren der Länder und des Bundes vereinheitlicht wird. Im Zuge dieses großen Reformschrittes wurde auch die Frist zur Rechtskraftdurchbrechung nach § 299 BAO auf ein Jahr vereinheitlicht.11Dr. Franz Philipp Sutter war Mitglied des Beirates des Bund-Länder-Projektes zur Vereinheitlichung des Abgabenverwaltungsverfahrens und hat die gegenständliche Fristenvereinheitlichung fachlich vorbereitet und koordiniert. Die hier bezogenen Auslegungspositionen stellen jedoch selbstverständlich die rein persönlichen Ansichten des Autors dar. Das Erkenntnis des VfGH vom 22. Juni 2009 zur Tir LAO bestätigt nun diese Vereinheitlichung.

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