Pauschalierungen sind eine oft beliebte Form der Einkünfteermittlung. Die Vorteile für den Stpfl bestehen in der einfachen Form der Berechnung und im Wegfall des belegmäßigen Nachweises von Ausgaben. Der UFS Linz hatte in einem Fall darüber zu entscheiden, ob auch ohne Glaubhaftmachung von Ausgaben eine Werbungskostenpauschalierung für Vertreter angewendet werden kann.