Der Umfang der Aufgabenstellung der KIAB lässt immer wieder Zweifel darüber aufkommen, ob und inwieweit die Kontrollorgane für die jeweilige Kontrolltätigkeit nicht nur befugt sondern auch gesetzlich verpflichtet sind. Der konkrete gesetzliche Auftrag sei durchaus nicht immer auf den ersten Blick erkennbar und erschließe sich oft nur in der Zusammenschau mit anderen Bestimmungen.