Selbst absolut "wasserdichte" materiellrechtliche Feststellungen der Abgabenbehörden sind wertlos, wenn sie von unzuständigen Organen getroffen werden. Mehrere Finanzämter und auch der UFS hatten sich in letzter Zeit mit der Frage des Übergangs der Zuständigkeit zu befassen. Im Beitrag werden exemplarisch zwei dieser Fälle herausgegriffen.