In Rz 3984 UStR 2000 in der derzeit geltenden Fassung wird ausgeführt, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für österreichische Bunkerbetriebe in Abholfällen die Lieferung von Treibstoffen (Bunkeröl) und Schmierstoffen an Binnenschifffahrtsunternehmer aus anderen EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art 7 Abs 1 UStG steuerfrei behandelt werden kann. Diese Vereinfachungsregelung wurde geschaffen, weil verschiedene andere EU-Staaten derartige Regelungen vorsahen und es ansonsten zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die österreichische Wirtschaft gekommen wäre. Da diese Regelung nach Ansicht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nicht dem Gemeinschaftsrecht entspricht und derartige Regelungen offensichtlich auch in anderen Mitgliedstaaten nicht mehr bestehen, wird sie mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 aufgehoben.