Wenngleich die umgründungssteuerrechtliche Regelung der Verfassung entspricht (Erk vom 24. 2. 2009, B 1275/08-7) bleibt lt Wiesner das Diskussionsfeld betreffend den einkommensteuerrechtlichen Verlustvortragsübergang im Erbfall offen. Eine dem UmgrStG entsprechende Regelung einer objektverknüpften Verlustvortragsübernahme aufgrund der Erbfolge wäre anzustreben.