Die Frage, ob eine natürliche Person aus der Einkommensteuerpflicht nach § 25 EStG, der Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer und den hohen Lohnnebenkosten durch Zwischenschaltung einer GmbH entfliehen kann, lässt sich nach Beiser anhand der Markteinkommenstheorie von Ruppe lösen.