§ 6 Abs 1 Z 27 UStG als auch die MWStRL und die 6. MWStRL sehen für die Anwendung der Befreiung für Kleinunternehmer ein Ansässigkeitserfordernis vor. Ob diese Einschränkung auf im Inland ansässige Kleinunternehmer mit den Diskriminierungsverboten des primären Gemeinschaftsrechts vereinbar ist, wurde dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.