EStG 1988: § 18 Abs 1 Z 1, § 20 Abs 1 Z 4
VwGH 24. 3. 2009, 2004/13/0063
Mit Schenkungsverträgen vom 3. 11. 1993 und 3. 5. 1996 erwarb die Beschwerdeführerin von ihrem Ehemann zwei Liegenschaften, wobei sie sich jeweils verpflichtete, die Belastung aus den auf den Liegenschaften pfandrechtlich gesicherten lebenslangen Rentenansprüchen früherer Eigentümer der Liegenschaften zu übernehmen und die daraus - bis zum Tod der Berechtigten - noch fällig werdenden Zahlungen zu leisten (die Rentenansprüche resultierten aus den Verkäufen der Liegenschaften durch die früheren Eigentümer an den Ehemann in den Jahren 1983 und 1986).