EStG 1988: § 1 Abs 1, § 4 Abs 1 und 3, § 22 Z 5 (§ 24) und § 38
VwGH 1. 10. 2008, 2006/13/0123
Der Erbe tritt hinsichtlich des Nachlassvermögens und der daraus erzielten Einkünfte schon mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Ist im Nachlass Betriebsvermögen enthalten, hat der Erbe die Buchwerte des Erblassers zu übernehmen und fortzuführen. Auch ein im Betrieb entwickeltes Patentrecht stellt ungeachtet der durch § 4 Abs 1 EStG (für Anlagevermögen) angeordneten fehlenden Aktivierungsmöglichkeit notwendiges Betriebsvermögen dar (vgl zB Hofstätter/Reichel III § 4 Abs 1 Tz 135).