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Erbe, Einkünftezurechnung, für Lizenzeinkünfte keine Steuersatzbegünstigung

JudikaturÖStZ 2009/673ÖStZ 2009, 333 Heft 13 v. 1.7.2009

EStG 1988: § 1 Abs 1, § 4 Abs 1 und 3, § 22 Z 5 (§ 24) und § 38

VwGH 1. 10. 2008, 2006/13/0123

Der Erbe tritt hinsichtlich des Nachlassvermögens und der daraus erzielten Einkünfte schon mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Ist im Nachlass Betriebsvermögen enthalten, hat der Erbe die Buchwerte des Erblassers zu übernehmen und fortzuführen. Auch ein im Betrieb entwickeltes Patentrecht stellt ungeachtet der durch § 4 Abs 1 EStG (für Anlagevermögen) angeordneten fehlenden Aktivierungsmöglichkeit notwendiges Betriebsvermögen dar (vgl zB Hofstätter/Reichel III § 4 Abs 1 Tz 135).

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