Arnold berichtet ua über bisher gescheiterte Versuche, die gesetzliche Anordnung einer mehrfachen Gebührenpflicht für ein und dasselbe Rechtsgeschäft als verfassungswidrig aus dem Rechtsbestand auszuscheiden, über die Begründung des aufhebenden Erkenntnisses und über die Auswirkungen der Aufhebung des (gesamten) § 25 GebG.