Nach Auffassung des BMF lösen Grundstücksverlosungen eine Gebühr für Glücksverträge nach § 33 TP 17 GebG (12 % vom Gesamtwert der Spieleinsätze) und Grunderwerbsteuer aus. Diese Kumulation einer Rechtsgeschäftsgebühr mit Grunderwerbsteuer wird von Beiser kritisch analysiert.