Durch die Verabschiedung der RL 2008/8/EG , welche die RL 2006/112/EG abändert, durch den EU-Rat am 12. 2. 2008 ergibt sich ein wesentlicher Anpassungsbedarf der in § 3a und Art 3a UStG 1994 definierten Ortsbestimmungen für sonstige Leistungen. Im Beitrag wird ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen geboten, die ab 1. 1. 2010 in Kraft treten werden.