Im Zuge der jüngsten aktuellen Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten, insb der Finanzkrise, der Liechtenstein- Affäre sowie des spektakulären Bankenskandals betr die schweizerische UBS-Bank, wurde seitens der OECD, die sich bereits seit mehr als 10 Jahren durchaus erfolgreich bemüht, unfaire Steuerpraktiken iZm Steueroasenjurisdiktionen zu beseitigen, der politische Druck auf jene OECD-Staaten massiv erhöht, deren Bankgeheimnisgesetzgebung dem aktuellen OECD-Standard der Transparenz und Amtshilfebereitschaft entgegensteht. Dieser seit dem Musterabkommen 2005 (bzw dem bereits zuvor ergangenen Musterabkommen über den Informationsaustausch mit Steueroasenjurisdiktionen aus 2002) festgelegte Standard, der inzwischen auch von der Europäischen Union als Maßstab für die Neugestaltung der EU-Amtshilferichtlinie herangezogen wurde, sieht vor, dass das Bankgeheimnis nicht mehr als Ablehnungsgrund für die Leistung von Auskunftsamtshilfe herangezogen werden darf. Aufgrund dieser Entwicklungen haben sich die davon betroffenen Staaten (Schweiz, Luxemburg, Belgien und Österreich) im internationalen Gleichklang bereits im März 2009 verpflichtet, den neuen OECD-Standard zu erfüllen, und dementsprechend ihre Vorbehalte gegen Artikel 26 des OECD-MA idF 2005 zurückgezogen. Beim G20-Gipfel im April 2009 wurden jene Staaten, die sich zwar grundsätzlich zur Erfüllung des OECD-Standards verpflichtet haben, diesen aber noch nicht maßgeblich erfüllt haben, auf eine sog "graue Liste" gesetzt. Bei Abschluss von mindestens 12 Abkommen mit "neuem Standard" würde eine Reihung auf die "weiße" Liste erfolgen.