Im täglichen Wirtschaftsleben treten regelmäßig Kapitalgesellschaften als leistende Unternehmen auf und werden grundsätzlich als Zurechnungssubjekte von Einkünften anerkannt. Im Artikel wird anhand von vier Beispielsfällen die Reichweite der Rz 104 EStR 2000 aus gesellschafts- und aus steuerrechtlicher Sicht ausgelotet.